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   BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 1/15   

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https://dejure.org/2016,6109
BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2016,6109)
BPatG, Entscheidung vom 21.01.2016 - 7 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2016,6109)
BPatG, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - 7 W (pat) 1/15 (https://dejure.org/2016,6109)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anpruchs auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach verspäteter Zahlung einer Jahresgebühr; Anforderungen an eine fristgerechte Zahlung bei Einreichung einer Sammel-Einzugsermächtigung; Zurechenbarkeit eines anwaltlichen Fehlverhaltens bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Auszug aus BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 1/15
    Kann ein Antragsteller eine solche Darstellung nicht liefern, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2008, 3501, 3502; BGH, Urt. v. 10.1. 2013, I ZB 76/11, AnwBl 2013, 233; Senatsbeschluss v. 10.5. 2012, 10 W (pat) 13/11, juris Tz. 17).

    Dass dieses Unvermögen durch den Zeitablauf mitbedingt ist, geht ebenfalls zu Lasten desjenigen, der Wiedereinsetzung beantragt (vgl. BGH NJW 2008, 3501, juris Tz. 17).

  • BGH, 29.10.2013 - X ZB 17/12

    Bergbaumaschine - Wiedereinsetzung bei Versäumung gegenüber dem Patentamt

    Auszug aus BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 1/15
    In einer Anwaltskanzlei muss nämlich durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass ein so außergewöhnlicher und bedeutsamer Vorgang wie die Rückbuchung eines Gebührenbetrages, der zum Verlust des betroffenen Schutzrechts führen kann, unmittelbar dem Anwalt zur Kenntnis gebracht wird (vgl. zu außergewöhnlichen Verfahrensgestaltungen bei der Fristenlöschung BGH GRUR 2014, 102 - Bergbaumaschine).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 76/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Inhalt des

    Auszug aus BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 1/15
    Kann ein Antragsteller eine solche Darstellung nicht liefern, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2008, 3501, 3502; BGH, Urt. v. 10.1. 2013, I ZB 76/11, AnwBl 2013, 233; Senatsbeschluss v. 10.5. 2012, 10 W (pat) 13/11, juris Tz. 17).
  • BPatG, 10.05.2012 - 10 W (pat) 13/11
    Auszug aus BPatG, 21.01.2016 - 7 W (pat) 1/15
    Kann ein Antragsteller eine solche Darstellung nicht liefern, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr., vgl. BGH NJW 2008, 3501, 3502; BGH, Urt. v. 10.1. 2013, I ZB 76/11, AnwBl 2013, 233; Senatsbeschluss v. 10.5. 2012, 10 W (pat) 13/11, juris Tz. 17).
  • BPatG, 28.03.2022 - 7 W (pat) 19/20
    Ein Antragsteller, der sich auf eine unverschuldete Säumnis beruft, muss im Rahmen seines Wiedereinsetzungsantrags die tatsächlichen Abläufe, aus denen sich ergibt, auf welchen Umständen die Fristversäumung beruht, verständlich und geschlossen schildern; tut er dies nicht, geht dies zu seinen Lasten (vgl. BGH AnwBl. 2013, 233; NJW 2008, 3501; BPatG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 7 W (pat) 1/15).
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